Ich wollte dieses Jahr, auch wenn ich nicht dazu verpflichtet bin, erstmalig die Anlage KAP mit meiner Steuererklärung abgeben. Allerdings verstehe ich eine Sache nicht, evtl. hat sich jemand von euch mal damit beschäftigt:
Auf der Seite "3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" gibt es die Zeile 7 ("Kapitalerträge"). Trage ich dort z. B. 2.100 EUR ein und auf der Seite "4 - Sparer-Pauschbetrag" in Zeile 16 ("In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag") 1.000 EUR, so steht in der anschließenden Steuerberechnung:
Da alle Zinsen über den 1.000 EUR vom Freistellungsauftrag bereits versteuert wurden (die Bank hat das bereits abgeführt), verstehe ich nicht, warum sich meine Einkünfte hier um 1.100 EUR erhöhen. Darf ich evtl. nicht die 2.100 EUR eintragen, sondern muss hier schon selbst die 1.000 EUR abziehen? In den Steuerbescheinigungen meiner Banken steht überall dabei, für welche Zeile die Daten sind und dort steht 2.100 EUR für Zeile 7 und 1.000 EUR für Zeile 16. Insofern müsste es eigentlich korrekt sein. Nur sieht es jetzt eben so aus, als müsste ich nochmal Steuern zahlen.
Auf der Seite "3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" gibt es die Zeile 7 ("Kapitalerträge"). Trage ich dort z. B. 2.100 EUR ein und auf der Seite "4 - Sparer-Pauschbetrag" in Zeile 16 ("In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag") 1.000 EUR, so steht in der anschließenden Steuerberechnung:
Da alle Zinsen über den 1.000 EUR vom Freistellungsauftrag bereits versteuert wurden (die Bank hat das bereits abgeführt), verstehe ich nicht, warum sich meine Einkünfte hier um 1.100 EUR erhöhen. Darf ich evtl. nicht die 2.100 EUR eintragen, sondern muss hier schon selbst die 1.000 EUR abziehen? In den Steuerbescheinigungen meiner Banken steht überall dabei, für welche Zeile die Daten sind und dort steht 2.100 EUR für Zeile 7 und 1.000 EUR für Zeile 16. Insofern müsste es eigentlich korrekt sein. Nur sieht es jetzt eben so aus, als müsste ich nochmal Steuern zahlen.
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