Steuererklärung via ELSTER, Anlage KAP, Zinsen Tagesgeldkonto – Welcher Betrag in Zeile 7?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Marcus Gräfe.

    Steuererklärung via ELSTER, Anlage KAP, Zinsen Tagesgeldkonto – Welcher Betrag in Zeile 7?

    Ich wollte dieses Jahr, auch wenn ich nicht dazu verpflichtet bin, erstmalig die Anlage KAP mit meiner Steuererklärung abgeben. Allerdings verstehe ich eine Sache nicht, evtl. hat sich jemand von euch mal damit beschäftigt:

    Auf der Seite "3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" gibt es die Zeile 7 ("Kapitalerträge"). Trage ich dort z. B. 2.100 EUR ein und auf der Seite "4 - Sparer-Pauschbetrag" in Zeile 16 ("In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag") 1.000 EUR, so steht in der anschließenden Steuerberechnung:

    Quellcode

    1. Einkünfte aus Kapitalvermögen
    2. Kapitalerträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.100
    3. Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . -1.000
    4. Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.100

    Da alle Zinsen über den 1.000 EUR vom Freistellungsauftrag bereits versteuert wurden (die Bank hat das bereits abgeführt), verstehe ich nicht, warum sich meine Einkünfte hier um 1.100 EUR erhöhen. Darf ich evtl. nicht die 2.100 EUR eintragen, sondern muss hier schon selbst die 1.000 EUR abziehen? In den Steuerbescheinigungen meiner Banken steht überall dabei, für welche Zeile die Daten sind und dort steht 2.100 EUR für Zeile 7 und 1.000 EUR für Zeile 16. Insofern müsste es eigentlich korrekt sein. Nur sieht es jetzt eben so aus, als müsste ich nochmal Steuern zahlen.
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    Die eingetragenen Werte sind korrekt.
    Das Finanzamt berücksichtigt bei der Steuerberechnung die bereits abgeführten Steuern auf Zinsen.
    Die Banken melden eh diese Werte an das Finanzamt.
    Falls Du diesen Code kopierst, achte auf die C&P-Bremse.
    Jede einzelne Zeile Deines Programms, die Du nicht explizit getestet hast, ist falsch :!:
    Ein guter .NET-Snippetkonverter (der ist verfügbar).
    Programmierfragen über PN / Konversation werden ignoriert!
    Also mit den KapE verhält es sich wie folgt:
    1. KapE werden pauschal mit 25% + SolZ versteuert.
    2. Der Sparerfreibetrag wird je Person (Ehegatten 2x) mit 1000 verrechnet, soweit bei der Bank die Berücksichtigung beantragt wurde.
    3. Gemeldet wird dem Finanzamt durch die BaFin nicht die KapE, sondern lediglich die beantragten Freistellungsaufträge (wäre ja noch schöner :D )
    4. Mit der Abgeltungsteuer von 25%+Solz, gilt die Steuerschuld auf KapE als beglichen, es sei denn

      a) die Vollversteuerung ist steuerlich günstiger, weil der persönliche Steuersatz unter 25% liegt (Antrag Günstigerprüfung).
      b) es gibt KapE die bisher nicht oder zu niedrig versteuert wurden (Ausland, Zinsen auf Steuererstattungen, Privatdarlehen o. zu viel Sparerfreibetrag). Dann müssen diese ebenfalls nachversteuert werden. Hierbei ist ggf. auch manchmal der volle Steuertarif anzuwenden, i. d. R. gilt aber auch hier die 25%.
    So, das ist im Wesentlichen das Wichtigste.

    Die Berechnung ist soweit richtig. Der Abzug des SparerFB soll nur darstellen, wieviel KapE zu versteuern wären, wenn die Günstigerprüfung greift. Bei der Ermittlung des persönlichen Steuertarifs sind für die Günstigerprüfung auch die KapE heranzuziehen. Ist der Steuertarif niedriger als 25%, dann wird die volle Steuer ermittelt und die KESt. wird angerechnet. Liegt der Steuertarif darüber, bleiben die KapE komplett (bis halt auf wenige Ausnahmen) außen vor.

    Gruß Achilleus (Steuerberater)
    Danke euch dreien, dann kann ich die Steuererklärung wohl bedenkenlos so abschicken.

    Mich hatte die Berechnung vor allem deswegen gewundert, weil ich die bereits gezahlten Steuern auch in der Anlage KAP angegeben habe.

    EDIT: Wie ich nun gesehen habe, sind im Steuerberechnungs-PDF doch die gezahlten KAP-Steuern erwähnt, und zwar im Header auf Seite 2 (dort "Kapitalertragsteuer").
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