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Es gibt 6 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von TheFlash.
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Hey,
TheFlash schrieb:
Hoffe ihr könnt meine Bruder helfen
nein, da eine konkrete Rechtsberatung in diesem Forum nicht gegeben werden darf!
Ich möchte aber mal grundsätzlich darauf hinweisen, dass ein Vertrag, der noch gar nicht in Vollzug gesetzt ist (erster Ausbildungstag) de jure auch gar nicht gekündigt werden kann. Insofern greift die Kündigungsregelung nach BBiG wohl nicht gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html. Insofern könnte ein Aufhebungsvertrag (streng genommen) notwendig sein; die Pflicht zum Schadensersatz kann dann summa summarum bestehen.
Gruß Manschula -
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